
Mit dem Bildungsscheck NRW unterstützt die Landesregierung die Teilnahme an beruflicher Weiterbildung und übernimmt die Hälfte der anfallenden Kosten - beispielsweise für Seminargebühren. Die finanziellen Mittel - bis zu 500 Euro pro Bildungsscheck - stellt der Europäische Sozialfonds zur Verfügung. Beantragen können den Bildungsscheck Unternehmen mit maximal 250 Beschäftigten und deren Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.
Gefördert werden Angebote, die Kenntnisse und Fertigkeiten, Einsichten und Verhaltensweisen für die berufliche Praxis vermitteln. Dazu gehören beispielsweise Sprach- und EDV-Kurse, kaufmännische und technische Lehrgänge.
Voraussetzung für einen Bildungsscheck ist die Beratung in einer Bildungsberatungsstelle. Wir sind eine Beratungsstelle in der Region Köln. Nach Durchführung der Beratung kann ein Bildungsscheck, bzw. bei der betrieblichen Beratung mehrere Bildungsschecks ausgeben werden.
- Bildungsscheck NRW
Weitere Informationen zum Bildungsscheck NRW
Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz - AFBG (Meister-BAföG)
Teilnehmerinnen und Teilnehmer an Maßnahmen der beruflichen Aufstiegsfortbildung werden durch Beiträge zu den Kosten der Maßnahme und - bei Bedarf - zu den Kosten des Lebensunterhalts unterstützt. Gefördert wird die Teilnahme an Fortbildungsveranstaltungen in Vollzeit- oder Teilzeitform, die einen anerkannten Berufsabschluss oder eine entsprechende berufliche Qualifikation voraussetzen und fachlich gezielt auf öffentlich-rechtliche Prüfungen nach der Handwerksordnung, dem Berufsbildungsgesetz oder auf gleichwertige Abschlüsse nach Bundes- oder Landesrecht vorbereiten. Darüber hinaus sind auch Fortbildungen in den Gesundheits- und Pflegeberufen förderfähig.
Antragsberechtigt sind Handwerker, Techniker und andere Fachkräfte, die sich auf den Fortbildungsabschluss zu Handwerks- oder Industriemeistern, Technikern, Fachkaufleuten, Fachkrankenpflegern, Betriebsinformatikern, Programmierern oder Betriebswirten bzw. einen anderen vergleichbaren Fortbildungsabschluss vorbereiten. Eine Altersbeschränkung besteht nicht.
- Meister-BAföG
Weitere Informationen zum Meister-BAföG
| Suche | |
