
Unwetterkatastrophe
Hilfsmaßnahmen.
Informationen zu Hilfsangeboten für Betroffene und Unternehmen
Wir haben für Sie die Hilfsmaßnahmen sowie weiterführende Informationen und Links zur Unwetterkatastrophe zusammengestellt.
SOFORTHILFE DES LANDES NRW
Die Landesregierung stellt unbürokratische und schnelle Soforthilfe für von der Unwetterkatastrophe vom 14./15. Juli 2021 betroffene Bürgerinnen und Bürger, Unternehmen und Angehörige freier Berufe, Landwirte und Kommunen in Höhe von 200 Millionen Euro bereit. Das hat das Landeskabinett am Donnerstag, 22. Juli 2021, in einer Sondersitzung beschlossen.
WIEDERAUFBAUHILFE FÜR UNTERNEHMEN
Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, Angehörige der freien Berufe, Selbstständige, private und öffentliche Infrastrukturbetreiber und -eigentümer können bei Sachschäden Mittel für Reparaturkosten oder den wirtschaftlichen Wert geltend machen. Außerdem werden Einkommenseinbußen bis Januar 2022 kompensiert. Voraussetzung ist eine Begutachtung der entstandenen Schäden. Die Kosten für die Gutachtenerstellung werden ebenfalls gefördert.
Das Verfahren ist dreistufig:
1.) Beauftragung eines anerkannten Gutachters zur Schadensermittlung, soweit noch nicht vorliegend
2.) Unternehmen gehen zunächst auf die Kammern zu. Dort werden sie zur Antragstellung beraten und erhalten eine erste kursorische Prüfung der Anträge.
3.) Im Anschluss reichen sie den Antrag online bei der NRW.BANK ein. Diese bewilligt die Mittel und zahlt sie aus.
Die Unternehmerinnen und Unternehmen können bereits vor Beantragung der Gelder mit den Aufbauarbeiten beginnen. Anträge können ab dem 17. September 2021 gestellt werden. Die Förderung erfolgt als Billigkeitsleistung in Höhe von bis zu 80 Prozent der förderfähigen Kosten. Zur Vermeidung von Härtefällen können im Rahmen einer vertieften Härtefallprüfung höhere Billigkeitsleistungen von bis zu 100 Prozent gewährt werden (NRW Landesregierung, 2021).
Aufbauhilfen gibt es ebenfalls für die Land- und Forstwirtschaft und ähnliche Betriebe, für Fischerei und Aquakultur sowie für Unternehmen der Wohnungswirtschaft.
Hinweis: Eine vorherige Erstberatung durch die zuständige Kammer/Körperschaft ist zwingend erforderlich. Angehörige freier Berufe/ Selbständige wenden sich bitte an die zuständige berufsständige Körperschaften. Angehörige freier Berufe/ Selbständige ohne zuständige berufsständige Körperschaften wenden sich bitte an die örtlich
zuständige IHK (NRW.BANK. 2021).
KREDITPROGRAMME
Um Betroffene von Hochwasserschäden schnellstmöglich zu unterstützen, hat die NRW.BANK die beiden Programme NRW.BANK.Universalkredit und NRW.BANK.Gebäudesanierung ab sofort und befristet bis zum 31. Dezember 2021 besonders attraktiv gestaltet. Mit dem NRW.BANK.Universalkredit können Unternehmen zum Beispiel Ersatzinvestitionen für durch Unwetter beschädigte Maschinen oder Kosten für Aufräumarbeiten finanzieren. Das Programm NRW.BANK.Gebäudesanierung richtet sich dagegen an Privatpersonen und unterstützt sie bei der Instandsetzung von Schäden an selbstgenutzten Wohnimmobilien sowie an deren Heizungs- und Sanitäranlagen.
Zur Zwischenfinanzierung der Kosten zur Beseitigung von Unwetterschäden und zur Wiederherstellung der vom Hochwasser betroffenen kommunalen Infrastruktur stellt die NRW.BANK den Kommunen die NRW.BANK.Liquiditätshilfe Unwetter mit einem aktuellen Zinssatz in Höhe von -0,50% p. a. und einer maximalen Laufzeit von 1 Jahr zur Verfügung.
Unwettergeschädigte Unternehmen mit hohem Finanzierungsbedarf (ab 100.000 Euro), erhalten ab sofort bei der neuen „Akutberatungsstelle Hochwasserhilfe für gewerbliche Unternehmen“ schnelle und unbürokratische Hilfe.
Schicken Sie für eine Erstberatung einfach eine E-Mail an „hochwasser-nrw@nrwbank.de“. Um schnell und effizient helfen zu können, werden folgende Erstinformationen benötigt: Kurze Beschreibung des Unternehmens (Sitz, PLZ, Rechtsform, Branche, Gründungsjahr, Jahresumsatz, Mitarbeiterzahl), Finanzierungshöhe, kurze Beschreibung des Hochwasserschadens und Schadenshöhe, wesentliche geplante Maßnahmen, Name der Hausbank (NRW.BANK, 2021).
Bürgschaftsprogramm Hochwasser/Starkregen in NRW
Die Bürgschaftsbank NRW unterstützt im Rahmen eines Sonderprogramms kleine und mittlere Unternehmen in NRW, die durch Hochwasser/Starkregen Schäden erlitten haben, deren Behebung nicht aus eigener Kraft bewältigt werden kann. Das Programm läuft ab sofort, zunächst befristet bis zum 31.12.2021 (Bürgschaftsbank NRW, 2021)
Zinsloser Sofortkredit der Kreissparkasse Köln
Der zinslose Sonderkredit der Kreissparkasse Köln richtet sich an Privatpersonen und Unternehmen, die Schäden durch Hochwasser und Überschwemmung erlitten haben.
STEUERLICHE HILFSMAßNAHMEN
Nach der schweren Unwetterkatastrophe […] und nach den dadurch entstandenen extremen Schäden hat die nordrhein-westfälische Finanzverwaltung den am 16. Juli 2021 in Kraft gesetzten Katastrophenerlass erweitert und ermöglicht nun – teilweise befristet - rund 50 steuerliche Maßnahmen zur Unterstützung Betroffener. […] Bei Fragen zu den steuerlichen Hilfsmaßnahmen können sich von der Hochwasser-Katastrophe Betroffene mit den Finanzämtern vor Ort in Verbindung setzen (Finanzverwaltung NRW, 2021).
KURZARBEITERGELD
Die Einführung von Kurzarbeit und damit die Inanspruchnahme von Kurzarbeitergeld kommt aufgrund wirtschaftlicher Schwierigkeiten und mangelnder Auftragslage oder aufgrund eines unabwendbaren Ereignisses in Betracht. […] Arbeitsausfälle, die aufgrund des Hochwassers eintreten, beruhen ebenfalls auf einem unabwendbaren Ereignis (Agentur für Arbeit Brühl, 2021).
Weitere Informationen & Initiativen