Breitbandausbau -  im Rhein-Erft-Kreis

BREITBANDAUSBAU
im Rhein-Erft-Kreis

Breitbandausbau - im Rhein-Erft-Kreis

BREITBANDAUSBAU
im Rhein-Erft-Kreis

Breitbandentwicklung

Konzept

 

Als Ziel der Bundes- und NRW-Landesregierung wird der flächendeckende Ausbau eines Gigabitnetzes mit Glasfasertechnik (FTTB/FTTH) bis 2025 verfolgt.

Damit die Ausgangslage dargestellt werden kann, dient eine Markterkundung mit Infrastrukturanalys als Basis des Handlungskonzeptes.

Hierbei ergeben sich in der Regel drei Alternativen:

 

Sofern eine Versorgungslage durch Glasfasertechnik bis zu den Hausanschlüssen (FTTB) gegeben ist, sind keine weiteren Maßnahmen zu treffen, die Breitbandversorgung ist damit nachhaltig im Gigabit-Bereich versorgt.

Dies bedeutet, dass der Ausbau des Breitbandnetzes im Gigabit-Format auch in Zukunft entweder durch private Investitionen oder verstärkt über öffentliche Fördermittel voranschreitet.

Ein weiteres Förderprogramm (graue Flecken) für besser versorgte Bereiche (über 30 MBit/s.) wird sich voraussichtlich mittelfristig anschließen.

Auf diese Weise wird der Breitbandausbau im Rhein-Erft-Kreis sukzessive weiterentwickelt.

Breitbandentwicklung

Aktuelle Versorgungslage

 

Die aktuelle Versorgungslage lässt sich über den nachfolgenden Link erfahren.

Dieser erlaubt es Ihnen, die tatsächliche Datenübertragungsrate Ihres Breitbandanschlusses mit der vertraglich vereinbarten Datenübertragungsrate zu messen und zu vergleichen.

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5G-Technologie

Entsprechend des Berichtes der Kommission für Wachstum, Strukturwandel und Beschäftigung ist die Einrichtung eines 5G-Reallabors im Rhein-Erft-Kreises als Testzentrum für verschiedene 5G-Anwendungen zu begrüßen. Die Entscheidung über die Einrichtung eines solchen 5G-Reallabors treffen die Telekommunikationsunternehmen in eigener Zuständigkeit und Verantwortung. Die Lizenzversteigerung an die Telekommunikationsunternehmen wurde zwischenzeitlich abgeschlossen. 

Eine erhebliche Verdichtung des Glasfasernetzes als Basisdatenträger für den Mobilfunk 5G wird hier zwingend erforderlich. Es liegt in der Hand der Unternehmen, die Frequenzen zügig zu nutzen und die damit verknüpften Versorgungsauflagen der Bundesnetzagentur zu erfüllen.

Das Materialkonzept nach den Bundesförderrichtlinien sieht die Möglichkeit vor, dass die geförderten Leerrohre entsprechende Glasfaserleitungen für den Mobilfunk aufnehmen können. Aus diesem Grunde kommt dies zunächst aber nur in den Ausbaugebieten der „Weißen Flecken“ zum Tragen. Darüber hinaus bleibt die weitere flächendeckende Versorgung einer 5G-Mobilfunktechnik eine weiterhin private Investition der Telekommunikationsunternehmen.

Im Wesentlichen wird die 5G-Technologie zunächst nur für zeitkritische Anwendungen benötigt.

Es ist diesbezüglich aber noch zu prüfen, ob und in welchem Umfang neben den Gewerbebetrieben die Nachfrage nach dieser Technologie zum jetzigen Zeitpunkt besteht. Für die privaten Anwendungen verfügt die fast flächendeckende Versorgung der LTE-Technik (4G) längerfristig noch über ausreichend Kapazität.

Es bleibt abzuwarten, inwieweit zeitkritische oder extrem datenintensive Anwendungen im Mobilfunk wie z.B. das autonome Fahren, im ländlichen Bereich mit einer vollständigen Flächendeckung realistisch zu erwarten sind.

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