
FÖRDERMITTEL
gut beraten

FÖRDERMITTEL
gut beraten
FINANZIELLE UNTERSTÜTZUNG FÜR SIE.
Bei der Inanspruchnahme von Fördermöglichkeiten unterstützen wir insbesondere kleine und mittelständische Unternehmen. Wir helfen und beraten - bei der Vielzahl von Förderprogrammen - das Richtige für Ihr Unternehmen zu finden und vermitteln entsprechende Ansprechpartner.
Neben unserer Lotsenfunktion sind wir zudem als akkreditierte Beratungsstelle für verschiedene Förderprogramme Ihr Ansprechpartner, begleiten Sie von der Erstberatung bis hin zur Antragsstellung und stehen Ihnen bei Fragen danach gerne zur Verfügung.
Förderung der beruflichen Weiterbildung
Die Förderung der beruflichen Weiterbildung der Mitarbeiter im Unternehmen ist ein elementarer Baustein, um Fachkräfte an das Unternehmen zu binden und es attraktiv für neue Bewerber zu gestalten – aktive Fachkräftesicherung wird durch das Land Nordrhein-Westfalen gefördert.
Der betriebliche Bildungsscheck richtet sich an kleine und mittelständische Betriebe, welche bei der Förderung von Weiterbildungsmaßnahmen ihrer Mitarbeiter finanziell unterstützt werden. Das Unternehmen trägt dabei mind. die Hälfte der Weiterbildungskosten.
Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt werden:
- Zielgruppe: Unternehmen, die mind. 1 bis weniger als 250 sozialversicherungspflichtig Beschäftigte
- Je Kalenderjahr kann ein Unternehmen max. 10 Bildungsschecks beantragen (ein Bildungsscheck je Mitarbeiter/in).
- Förderkonditionen: 50% der Weiterbildungskosten, jedoch max. 500€ pro Bildungsscheck
Vereinbaren Sie bitte vor Beginn der Weiterbildungsmaßnahme einen Termin mit Herrn Eßer.
Mit finanzieller Unterstützung des Landes Nordrhein-Westfalen und des Europäischen Sozialfonds.
Förderung (nachhaltiger) unternehmerischer Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigung
Die Förderung und Stärkung unternehmerischer Entwicklung dient dem Erhalt der eigenen Wettbewerbsfähigkeit. Potentiale sollen durch diese Maßnahme erschlossen und ausgebaut werden.
Potentialberatungen unterstützen Unternehmen dabei, ihre Wettbewerbsfähigkeit auszubauen und sie im Hinblick auf die Zukunft zu sichern.
Mithilfe externer Beratung zu ausgewählten Themenfeldern wie der Arbeitsorganisation und betriebliche Abläufe, der eigenen Kompetenzentwicklung und Qualifizierungsberatung, dem demographischen Wandel, der Digitalisierung oder dem Gesundheitsmanagement werden vorhandene Strukturen überprüft und neue implementiert. Im Fokus dieses beteiligungsorientierten und prozesshaften Ansatzes steht die Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit kleiner und mittlerer Betriebe sowie die Verbesserung der Kompetenzen der Beschäftigten.
Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt werden:
- Zielgruppe: Unternehmen als natürliche bzw. juristische Person und als Personengesellschaft mit Arbeitsstätte in Nordrhein-Westfalen (mind. 10 Mitarbeitende).
- Alle drei Kalenderjahre kann ein Unternehmen eine Potentialberatung beantragen.
- Förderkonditionen: 50% der Beratungskosten (netto) von bis zu 10 Beratungstagen, max. 500€ pro Beratungstag
Vereinbaren Sie bitte vor Beginn der Beratungsmaßnahme einen Termin mit Herrn Eßer.
Mit finanzieller Unterstützung des Landes Nordrhein-Westfalen und des Europäischen Sozialfonds.
Innovations- & Digitalisierungsförderung
Innovationsaktivitäten sind für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) essenziell, jedoch durch ihre finanziellen und personellen Ressourcen oftmals begrenzt. Zahlreiche staatliche Förderprogramme unterstützen KMU dabei, Innovations- und Digitalisierungsvorhaben anzugehen und umzusetzen.
Das Förderprogramm „Mittelstand Innovativ & Digital“ unterstützt Innovations- und Digitalisierungsvorhaben kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU) in Nordrhein-Westfalen. Produkte, Fertigungsverfahren und Dienstleistungen digital weiterzuentwickeln und die Innovationsfähigkeit der Unternehmen zu stärken, ist Ziel dieses Programms, des Ministeriums für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen. Dieses gliedert sich in zwei Teilprogramme: der Assistenzförderung und der Gutscheinförderung.
Es gibt drei Varianten der Gutscheinförderung für projektbezogene externe Beratungs-, Entwicklungs- und Umsetzungsdienstleistungen:
- Mittelstand Innovativ & Digital-Analyse
Forschungseinrichtungen und Hochschulen unterstützen Unternehmen mit ihrer Expertise zunächst dabei, Vorhaben auf ihre Machbarkeit zu prüfen, Zukunftsthemenfelder zu analysieren, sowie geeignete Werkstoffe zu untersuchen. Anschließend können durch „Mittelstand Innovativ & Digital-Innovation“ neue Produkte, Fertigungsverfahren oder Dienstleistungen entwickelt werden. Die Förderhöhe beträgt max. 15.000€. Die Förderquote beträgt für kleine Unternehmen 80%; für mittlere Unternehmen 60%. - Mittelstand Innovativ & Digital-Digitalisierung
Mit Hilfe einer externen Beratung können Unternehmen digitale Produkte, Dienstleistungen und Fertigungsverfahren (weiter-) entwickeln. Die Förderhöhe beträgt max. 15.000€. Die Förderquote für kleine Unternehmen beträgt 50%; für mittlere Unternehmen 30%.
Mittelstand Innovativ & Digital-Innovation
Neben dem Bau von Prototypen können innovative Produkte, Fertigungsverfahren und Dienstleistungen getestet, angepasst und weiterentwickelt werden. Hierfür müssen Analyseergebnisse aus einer im Vorfeld erstellten Studie vorliegen. Für diese Gutscheinvariante können ausschließlich Forschungseinrichtungen und Hochschulen beauftragt werden. Die Förderhöhe beträgt max. 40.000€. Die Förderquote beträgt für kleine Unternehmen 50%, für mittlere Unternehmen 30%.
Das Teilprogramm „Mittelstand Innovativ & Digital-Assistent/in“ unterstützt kleine Unternehmen dabei, durch die Anstellung junger Hochschulabsolventinnen und -absolventen einen Technologie- und Wissenstransfer in das Unternehmen zu ermöglichen. Hierdurch können Innovations- oder Digitalisierungsprojekte ebenfalls vorangetrieben und weiterentwickelt werden.
Corona-Sonderprogramm MID-Plus
Digitale Dienstleistungsangebote ermöglichen Unternehmen, ihr Angebot auch während der aktuellen Pandemiesituation weiterhin auf dem Markt zu platzieren und ihr Geschäft weiterzuführen.
MID-Plus erweitert die Auswahl an Digitalisierungsvorhaben, für die eine Förderung beantragt werden kann. Bis zum 30.06.2021 fördert die Gutscheinvariante MID-Digitalisierung nun auch die erstmalige Umstellung von bisher physisch stattfindenden Dienstleistungen (Beratungs- und Kursangebote) auf digitale Instrumente sowie die Neuentwicklung entsprechender digitaler Angebote für Kunden.
Beispiele hierfür sind Beratungsangebote wie Produktschulungen, Prozess-Trainings, Patientenaufklärung, Reklamationsabwicklung, aber auch Weiterbildungsseminare oder Sportkurse – die nun erstmalig ins Digitale überführt werden.
Dabei können ausschließlich Umsetzungstätigkeiten des Auftragnehmers im Back-End gefördert werden. Nicht förderfähig sind hingegen Software-Entwicklungen im Front-End (Quelle PTJ-Jülich).
Hinweis: Aufgrund der Corona-Pandemie und den damit einhergehenden erheblichen wirtschaftlichen Herausforderungen vieler KMUs in Nordrhein-Westfalen, erhöht sich die Förderquote der Gutscheinvarianten bis zum 30.06.2021 für kleine Unternehmen auf 80%, für mittlere Unternehmen auf 60%.
Bei Fragen steht Ihnen Herr David Eßer gerne zur Verfügung!
Weitere Unterstützungsmöglichkeiten
Ihr Ansprechpartner zum Thema Fördermittel
DAVID EßER
Projektleiter
Gründungsberatung, Fördermittelberatung, Kompetenzfeld Fachkräfte
02271 99499-15 des@wfg-rhein-erft.de