
FÖRDERMITTEL
gut beraten

FÖRDERMITTEL
gut beraten
FINANZIELLE UNTERSTÜTZUNG FÜR SIE.
Bei der Inanspruchnahme von Fördermöglichkeiten unterstützen wir insbesondere kleine und mittelständische Unternehmen. Wir helfen und beraten - bei der Vielzahl von Förderprogrammen - das Richtige für Ihr Unternehmen zu finden und vermitteln entsprechende Ansprechpartner.
Neben unserer Lotsenfunktion sind wir zudem als akkreditierte Beratungsstelle für verschiedene Förderprogramme Ihr Ansprechpartner, begleiten Sie von der Erstberatung bis hin zur Antragsstellung und stehen Ihnen bei Fragen danach gerne zur Verfügung.
Förderung der beruflichen Weiterbildung
Der Bildungsscheck NRW unterstützt die Kompetenzentwicklung von Beschäftigten in Unternehmen (betrieblicher Zugang) oder Einzelpersonen wie u.a. Beschäftigte, Selbstständige oder Berufsrückkehrende mit Wohnsitz in NRW (individueller Zugang) durch die Teilnahme an beruflicher Weiterbildung. Die Förderung der Beschäftigungsfähigkeit von Einzelpersonen bzw. der Mitarbeitenden im Unternehmen ist ein elementarer Baustein, um Fachkräfte an das Unternehmen zu binden und sie fit für veränderte Anforderungen zu machen. Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales NRW (MAGS) fördert aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF) bis zur Hälfte der beruflichen Weiterbildungskosten von Einzelpersonen und Beschäftigten.
Der betriebliche Bildungsscheck richtet sich an kleine und mittelständische Unternehmen, welche einen Zuschuss zu der beruflichen Weiterbildung ihrer Beschäftigten erhalten. Das Unternehmen trägt dabei mind. die Hälfte der Weiterbildungskosten.
Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt werden:
- Zielgruppe: Unternehmen mit weniger als 50 Beschäftigte
- Je Kalenderjahr kann ein Unternehmen max. 10 Bildungsschecks beantragen (ein Bildungsscheck je Mitarbeiter/in).
- Förderkonditionen: 50% der Weiterbildungskosten, jedoch max. 500€ pro Bildungsscheck
- Gemeinden, Kreise, kreisfreie Städte und Landesbehörden können keinen betrieblichen Bildungsscheck erhalten
- Besteht bei der beruflichen Weiterbildung eine gesetzliche Verpflichtung zur Kostenübernahme durch das Unternehmen, ist diese von einer Bildungsscheck-Förderung ausgeschlossen.
- Besteht für die Weiterbildungsmaßnahme ein individueller Anspruch auf eine andere Förderung aus Bundes- oder anderen Landesprogrammen oder aufgrund von Rechtsvorschriften, ist diese ebenfalls von einer Förderung über den Bildungsscheck NRW ausgeschlossen.
Für die Ausstellung eines Bildungsschecks im betrieblichen oder individuellen Zugang vereinbaren Sie bitte vor Beginn der Weiterbildungsmaßnahme einen Beratungstermin mit Herrn Schevardo.
Bei Coach2Change handelt es sich um ein individuelles, arbeitsplatzbezogenes Coaching für Beschäftigte in KMU. Zur Unterstützung im Umgang mit transformationsbedingten Veränderungen fördert das Coaching Fähigkeiten zum:
- Change Management: dabei geht es um die Befähigung zum Management und zur Organisation von grundlegenden Veränderungsprozessen am Arbeitsplatz und im Unternehmen und/oder
- Vorantreiben von Transformationsprozessen am individuellen Arbeitsplatz und im Unternehmen: dabei geht es um die Befähigung zur Veränderung von Arbeitsbedingungen und/oder zur Umgestaltung von Prozessen, Abläufen oder Systemen hin zur Nachhaltigkeit.
Konkrete Ziele des Coachings sind, dass Beschäftigte in die Lage versetzt werden:
- gewachsene Bedingungen und Strukturen zu verändern
- und/oder eigene und andere Verhaltensweisen positiv zugunsten des Gelingens von Transformation zu beeinflussen
Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt sein:
- Zielgruppe: Unternehmen mit weniger als 250 Beschäftigten (natürliche/juristische Personen/Personengesellschaften)
- Arbeitsstätte: im Rheinischen Revier (u.a. Rhein-Erft-Kreis), sowie in der JTF-Gebietskulisse)
- Förderkonditionen: 50% je Coachingtag (max. 570€) sowie für die Personalfreistellung während des Coachings (90€) für max. drei Beschäftigte und Coachingtage, bis zu 15 Coaching-Tage
Die Antragsstellung erfolgt bei der Bezirksregierung Köln. Bitte beachten Sie: Der Vertragsabschluss sowie der Start des Coachings dürfen erst nach der Förderzusage erfolgen!
Förderung (nachhaltiger) unternehmerischer Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigung
Kleine und mittelständische Unternehmen sehen sich mit vielfältigen Herausforderungen konfrontiert: Ob der demographische Wandel, der technologische Fortschritt oder ein nachhaltiges, klima- und ressourcenschonendes Wirtschaften. Die zunehmende Orientierung nach den individuellen Bedürfnissen der Kunden sowie gesetzlichen Anforderungen erfordern Veränderungsprozesse im Unternehmen, um die Wettbewerbsfähigkeit auch künftig sicherzustellen.
Potentialberatungen unterstützen Unternehmen dabei, ihre Wettbewerbs- und Beschäftigungsfähigkeit auszubauen, bisher nicht ausgeschöpfte Potentiale zu heben und sie im Hinblick auf die Zukunft zu sichern.
Mithilfe externer Beratung zu ausgewählten Themenfeldern wie der Arbeitsorganisation, der Personalentwicklung, dem demographischen Wandel, der Digitalisierung oder der Gesundheit werden vorhandene Strukturen überprüft und neue implementiert. Im Fokus dieses beteiligungsorientierten und prozesshaften Ansatzes steht die Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit kleiner und mittlerer Betriebe sowie die Verbesserung der Kompetenzen der Beschäftigten.
Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt werden:
- Zielgruppe: Unternehmen (natürliche, juristische Person und Personengesellschaften) mit Arbeitsstätte in Nordrhein-Westfalen und mind. 1 Mitarbeitenden (Vollzeitäquivalent).
- Alle drei Kalenderjahre kann ein Unternehmen eine Potentialberatung beantragen.
- Förderkonditionen: 40% der Beratungskosten (netto) von bis zu 8 Beratungstagen, max. 400€ pro Beratungstag
Hinweis: Der Potentialberatung kann eine Neustartberatung um zwei weitere Beratungstage vorgeschaltet werden (bei Entlassungsanzeige nach KSchG §17).
Für die Ausstellung eines Beratungsschecks für die Potential-, Neustart- oder Transformationsberatung vereinbaren Sie bitte vor Beginn des Beratungsprozesses einen Beratungstermin mit Herrn Schevardo.
Das Programm "Förderung von Unternehmensberatungen für KMU" unterstützt kleine und mittlere Unternehmen dabei, ihre Erfolgsaussichten sowie ihre Leistungs-, Wettbewerbs-, Beschäftigungs- und Anpassungsfähigkeit mittels qualifizierter Beratung zu erhöhen.
Gefördert werden konzeptionelle Beratungen zu allen wirtschaftlichen, finanziellen, personellen und organisatorischen Fragen der Unternehmensführung sowie zur Fachkräftesicherung und -bindung, zu Kosteneinsparungen oder der Anpassung des Geschäftsmodells und zur ökologischen Nachhaltigkeit, in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses. Es werden 50% der maximal förderfähigen Beratungskosten i.H.v. 3.500€, demnach max. 1.750€ bezuschusst.
Unternehmen können zwei in sich abgeschlossene Beratungen pro Jahr gefördert bekommen. Innerhalb der Geltungsdauer der Förderrichtlinie (31.12.2026) können sich Unternehmen max. fünf Beratungen fördern lassen.
Unternehmen, die zum Zeitpunkt der Antragstellung noch nicht länger als ein Jahr bestehen (Gründungsdatum) müssen vorab ein Informationsgespräch bei einem regionalen Ansprechpartner führen.
Das Programm wird durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz, unter Kofinanzierung von der Europäischen Union, gefördert.
Als Regionalpartner berät die WFG die kreisangehörigen Unternehmen und steht Ihnen bei Fragen gerne zur Verfügung! Vereinbaren Sie bitte vor Beginn der Beratungsmaßnahme einen Termin mit Herrn Schevardo.
Die Landesregierung NRW startet das Förderprogramm „Zukunftsgutscheine Rheinisches Revier“ und unterstützt KMU bei der grünen und digitalen Transformation ihres Geschäftsmodells. Mit dem neuen Förderprogramm stehen kleinen und mittleren Unternehmen mit bis zu 249 Beschäftigten Mittel der Europäischen Union, des Landes Nordrhein-Westfalen, des Bundes und der Bundesagentur für Arbeit zur Verfügung: für die Anteilsfinanzierung von
- Beratungsleistungen
- Personalkosten
- Qualifizierungs- und Weiterbildungsmaßnahmen sowie
- erforderliche Investitionen

Für Fragen zu den Zukunftsgutscheinen sowie den dort enthaltenen Programmen „Bildungsscheck NRW“, Potentialberatung NRW“, „Transformationsberatung NRW“ stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Innovations- & Digitalisierungsförderung
Die Neu- bzw. Weiterentwicklung von Dienstleistungen, Produkten oder Produktionsverfahren sind für viele kleine und mittlere Unternehmen (KMU) essenziell um wettbewerbsfähig zu bleiben, jedoch durch ihre finanziellen und personellen Ressourcen oftmals begrenzt. Zahlreiche staatliche Förderprogramme unterstützen KMU dabei, ihre Innovations- und Digitalisierungsvorhaben anzugehen und umzusetzen.
Das Förderprogramm „Mittelstand Innovativ & Digital“ unterstützt Innovations- und Digitalisierungsvorhaben Kleinst-, kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU) in Nordrhein-Westfalen. Produkte, Fertigungsverfahren und Dienstleistungen digital weiterzuentwickeln und die Innovationsfähigkeit der Unternehmen zu stärken, ist Ziel dieses Programms, des Ministeriums für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen. Dieses gliedert sich in drei Teilprogramme: der Assistenzförderung, der Gutscheinförderung, sowie der IT-Sicherheitsförderung.
Es gibt drei Varianten der Gutscheinförderung für projektbezogene externe Beratungs-, Entwicklungs- und Umsetzungsdienstleistungen:
- Mittelstand Innovativ & Digital-Analyse
Forschungseinrichtungen und Hochschulen unterstützen Unternehmen mit ihrer Expertise zunächst dabei, Vorhaben auf ihre Machbarkeit zu prüfen, Zukunftsthemenfelder zu analysieren, sowie geeignete Werkstoffe zu untersuchen. Anschließend können durch „Mittelstand Innovativ & Digital-Innovation“ neue Produkte, Fertigungsverfahren oder Dienstleistungen entwickelt werden. Die Förderhöhe beträgt max. 15.000€ (Bagatellgrenze: 4.000€). Die Förderquote beträgt für Kleinst- und kleine Unternehmen 80%; für mittlere Unternehmen 60%. - Mittelstand Innovativ & Digital-Digitalisierung
Mit Hilfe einer externen Beratung können Unternehmen digitale Produkte, Dienstleistungen und Fertigungsverfahren (weiter-) entwickeln (Schwerpunkt a). Daneben kann Hard- und Software zu Digitalisierungszwecken innerbetrieblicher Prozesse angeschafft werden (Schwerpunkt b: z.B. spezifische Branchensoftwarelösungen wie CAD-, CAM-, BIM-Software; Dokumentenmanagementsoftware, Enterprise-Resource-Planning-Software, Waren- und Lagerwirtschaftssysteme). Die Förderhöhe beträgt max. 15.000€ (Bagatellgrenze: 4.000€). Die Förderquote für Kleinst- und kleine Unternehmen beträgt 80%; für mittlere Unternehmen 60%. - Mittelstand Innovativ & Digital-Innovation
Neben dem Bau von Prototypen können innovative Produkte, Fertigungsverfahren und Dienstleistungen getestet, angepasst und weiterentwickelt werden. Hierfür müssen Analyseergebnisse aus einer im Vorfeld erstellten Studie vorliegen. Für diese Gutscheinvariante können ausschließlich Forschungseinrichtungen und Hochschulen beauftragt werden. Die Förderhöhe beträgt max. 40.000€ (Bagatellgrenze: 10.000€). Die Förderquote beträgt für Kleinst- und kleine Unternehmen 80%, für mittlere Unternehmen 60%.
Das Teilprogramm „Mittelstand Innovativ & Digital-Assistent/in“ unterstützt Kleinst- und kleine Unternehmen aus NRW dabei, durch die Anstellung von Hochschulabsolventinnen und -absolventen einen Technologie- und Wissenstransfer in das Unternehmen zu ermöglichen. Hierdurch können Innovations-, Digitalisierungs- und Nachhaltigkeitsprojekte umgesetzt werden.
Das Teilprogramm „MID-Digitale Sicherheit“ unterstützt Kleinst-, kleine und mittlere Unternehmen dabei, Sicherheitslücken im Betrieb aufzudecken, zu beheben und damit resilienter gegenüber Cyberangriffen zu werden. Hierbei werden die Analyse des Ist-Zustandes der IT-Sicherheit sowie die Behebung der erkannten Schwachstellen (Schwerpunkt A), Schulungen der Mitarbeitenden im Bereich der digitalen Sicherheit (z.B. Fortbildung zum IT-Sicherheitsbeauftragten) (Schwerpunkt B) oder die Anschaffung von Software für den IT-Basisschutz (z.B. Anti-Viren-/Anti-Ransom-Software) (Schwerpunkt C) gefördert. Die Maßnahmen können miteinander beliebig kombiniert werden. Die Förderquote beträgt bei Kleinst- und kleinen Unternehmen 80% und bei mittleren Unternehmen 60%. Die maximale Förderhöhe beträgt 15.000 Euro, die Mindestfördersumme 4.000 Euro. Es steht ein monatliches Förderkontingent zur Verfügung. Ist dieses ausgeschöpft, können Anträge erst wieder ab dem ersten Tag des Folgemonats gestellt werden („Windhund-Verfahren“).
Bei Fragen steht Ihnen Herr Schevardo gerne zur Verfügung!
Starterpaket für klimaneutralen Mittelstand
Das Land Nordrhein-Westfalen unterstützt kleine und kleinste Unternehmen sowie Handwerksbetriebe des produzierenden Gewerbes (bis zu 49 Mitarbeitenden) bei der Planung und Umsetzung von Maßnahmen für eine klimaneutrale Produktion. Ziel ist, dass die Unternehmen ihren künftigen Energiebedarf klimaneutral decken können und gleichzeitig ihre Wettbewerbsfähigkeit erhalten bleibt. Das Starterpaket umfasst die nachfolgenden Bereiche:
Gefördert werden technisch-betriebswirtschaftliche Beratungen (mit schriftlichen Handlungsempfehlungen) zur klimaneutralen Transformation von Klein- und Kleinstunternehmen sowie Handwerksbetrieben des produzierenden Gewerbes (< als 50 Beschäftigten). Die Beratungen mit schriftlichen Handlungsempfehlungen dienen Klein- und Kleinstunternehmen als Einstieg in die nachhaltige Transformation der Produktions- und Geschäftsprozesse und müssen auf das zentrale Klimaschutzziel der Treibhausgasneutralität im Jahr 2045 ausgerichtet sein.
Ziele der Beratungen sind, grundsätzliche Möglichkeiten zur Ausschöpfung von Potentialen zur Steigerung der Energieeffizienz, zur Nutzung von Abwärme und zur Elektrifizierung bzw. zum Energieträgerwechsel im Betrieb zu identifizieren und diesbezügliche zentrale technologische und betriebswirtschaftliche Herausforderungen, geeignete Technologiepfade und entsprechende übergeordnete Maßnahmen im Zeitverlauf aufzuzeigen.
Es werden 65% der zuwendungsfähigen Ausgaben bis max. 10.000€ gefördert. Der förderfähige Tagessatz der Beratungspersonen ist auf maximal 1.500 Euro pro Beratungsperson und Tag beschränkt.
Der Antrag ist bei der Bezirksregierung Arnsberg vorab mit einem entsprechenden Angebot zu stellen. Die Beratung kann nach dem Erhalt des Zuwendungsbescheides beauftragt werden. Die Förderung kann je Unternehmen nur einmal in Anspruch genommen werden (Quelle: BezReg Arnsberg, 2022).
Photovoltaik
Das Land Nordrhein-Westfalen unterstützt u.a. Unternehmen mit den nachfolgenden Programmen bei dem Photovoltaikausbau. Unter den Links finden Sie weitere Informationen zu den Programmen, den Voraussetzungen und den Antragsverfahren.
Elektromobilität
Der Bund und das Land Nordrhein-Westfalen unterstützen Unternehmen bei der Elektrifizierung ihrer Fahrzeuge und dem Ausbau ihrer Ladeinfrastruktur. Mit dem Landesprogramm „progres.nrw-Emissionsarme Mobilität“ soll der Ausbau der Elektromobilität in Nordrhein-Westfalen beschleunigt werden. Im Zuge dieses Programmes können u.a. natürliche Personen als freiberuflich Tätige und Einzelunternehmen, Personengesellschaften sowie Juristische Personen zu den nachfolgenden Themen eine Förderung erhalten:
- Umsetzungskonzepte Elektromobilität
- Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge
- Netzanschlüsse für Stellplatzkomplexe
- Batterieelektro- und Brennstoffzellenfahrzeuge
- Elektrische Lastenfahrräder
- Elektrolyseure und Wasserstoffspeicher
Weitere Informationen zu diesen und weiteren Fördergegenständen, den Förderanträgen sowie dem Förderablauf finden Sie unter dem nachfolgenden Button.
Aktuelle Förderaufrufe*
Unternehmen Revier
Gesucht werden Ideen, die auf den Strukturwandel im Rheinischen Revier einzahlen, aber vor allem Projekte mit dem Schwerpunkt „nachhaltiges Wirtschaften“. Das können beispielsweise Projekte sein, die Rest- und Abfallstoffe in der Produktion innovativ nutzen, Maßnahmen, die zu Energie- und Ressourceneinsparungen führen oder auch die Einführung neuer, nachhaltiger Produkte.
Frist der 1. Einreichungsrunde: 10.11.2023
Leistungssteigerung und Innovationsförderung im Tourismus
Durch das Förderprogramm sollen insbesondere kleine und mittlere Unternehmen (KMU) im Bereich des nachhaltigen Tourismus in ihrer Leistungsfähigkeit und Wettbewerbsfähigkeit sowohl kurz- als auch mittelfristig gestärkt werden. Die Projekte sollen exemplarisch für die nachhaltige Transformation des Tourismussektors stehen und im Kontext der globalen Nachhaltigkeitsagenda wegweisend sein.
Frist der Interessensbekundung: 15.09.2023
Innovative Klimaschutzprojekte - Klimaschutz durch Steigerung der Ressourceneffizienz
Der Themenaufruf adressiert umsetzungsorientierte Vorhaben, die Maßnahmen zur Ressourcenschonung und Steigerung der Ressourceneffizienz realisieren und damit unmittelbar bzw. mittelbar einen Beitrag zur Reduktion von Treibhausgasemissionen leisten. Das Antragsverfahren ist zweistufig.
Frist der Einreichungsrunde: 15.09.2023
*Hierbei handelt es sich um eine Auswahl an aktuellen Förderaufrufen!
Weitere Unterstützungsmöglichkeiten
Ihre Ansprechpartner zum Thema Fördermittel
DAVID SCHEVARDO
Projektleiter
Gründungsberatung, Fördermittelberatung, Kompetenzfeld Fachkräfte
02271 99499-15 dsc@wfg-rhein-erft.deDR. SEBASTIAN MORITZ
Projektleiter