STANDORT -  Immer am richtigen Ort.

FÖRDERMITTEL
gut beraten

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FÖRDERMITTEL
gut beraten

FINANZIELLE UNTERSTÜTZUNG FÜR SIE.

Bei der Inanspruchnahme von Fördermöglichkeiten unterstützen wir insbesondere kleine und mittelständische Unternehmen. Wir helfen und beraten - bei der Vielzahl von Förderprogrammen - das Richtige für Ihr Unternehmen zu finden und vermitteln entsprechende Ansprechpartner.

Neben unserer Lotsenfunktion sind wir zudem als akkreditierte Beratungsstelle für verschiedene Förderprogramme Ihr Ansprechpartner, begleiten Sie von der Erstberatung bis hin zur Antragsstellung und stehen Ihnen bei Fragen danach gerne zur Verfügung. Unsere Beratung ist kostenfrei.

 

Förderung der beruflichen Weiterbildung

Die Agentur für Arbeit unterstützt im Rahmen des Qualifizierungs- und Chancengesetzes die Befähigung und Weiterqualifizierung von Beschäftigten, wenn im Betrieb strukturwandelbedingte Qualifizierungsbedarfe bestehen. In Abhängigkeit von der Betriebsgröße und Zugehörigkeit können u.a. Lehrgangskosten, Arbeitsentgeltzuschüsse oder Entgeltersatzleistungen gefördert werden.

 

Förderung (nachhaltiger) unternehmerischer Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigung

Kleine und mittelständische Unternehmen sehen sich mit vielfältigen Herausforderungen konfrontiert: Ob der demographische Wandel, der technologische Fortschritt oder ein nachhaltiges, klima- und ressourcenschonendes Wirtschaften. Die zunehmende Orientierung nach den individuellen Bedürfnissen der Kunden sowie gesetzlichen Anforderungen erfordern Veränderungsprozesse im Unternehmen, um die Wettbewerbsfähigkeit auch künftig sicherzustellen.


fit_fuer_die_zukunft_logoMit dem Programm „Fit für die Zukunft“ werden Unternehmen und ihre Beschäftigten bei dem Übergang zu einer klimaneutralen Wirtschaft bzw. bei der Bewältigung dieser digitalen und ökologischen Transformation unterstützt. Mithilfe externer Beratung können Unternehmen, gemeinsam mit ihren Beschäftigten, in den Themenfeldern „Arbeitsorganisation“, „Personalentwicklung“, „Digitalisierung“ oder „Green Economy“ ihre Stärken und Schwächen ermitteln sowie betriebsspezifische Lösungen erarbeiten.

Ebenfalls sollen die Beschäftigten durch die Entwicklung einer Kompetenzentwicklungsstrategie im Veränderungsprozess unterstützt werden.


Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt werden:

  • Zielgruppe: Unternehmen (natürliche, juristische Person und Personengesellschaften) mit Sitz oder Arbeitsstätte in JTF-Gebietskulisse (u.a. im Rhein-Erft-Kreis) und mind. 1 Beschäftigten (Vollzeitäquivalent); der Programmfokus liegt auf kleine und mittelständische Unternehmen

  • Alle drei Kalenderjahre kann ein Unternehmen eine Beratung beantragen.

  • Förderkonditionen: 60% der Beratungskosten (von max. 1.077€/Beratungstag) von bis zu 15 Beratungstagen, max. 646€ pro Beratungstag

  • Die Beratung muss beteiligungs- und prozessorientiert durchgeführt werden

 

Ein Beratungsprogramm des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales im Rahmen des europäischen Just Transition Funds (JTF).

Die WFG ist akkreditierte Erstberatungsstelle. Vereinbaren Sie bitte vor Beginn der Beratungsmaßnahme einen Termin mit Herrn Schevardo.

Die Landesregierung NRW startet das Förderprogramm „Zukunftsgutscheine Rheinisches Revier“ und unterstützt KMU bei der grünen und digitalen Transformation ihres Geschäftsmodells. Mit dem neuen Förderprogramm stehen kleinen und mittleren Unternehmen mit bis zu 249 Beschäftigten Mittel der Europäischen Union, des Landes Nordrhein-Westfalen, des Bundes und der Bundesagentur für Arbeit zur Verfügung: für die Anteilsfinanzierung von

- Beratungsleistungen
- Personalkosten
- Qualifizierungs- und Weiterbildungsmaßnahmen sowie
-
erforderliche Investitionen

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Für Fragen zu den Zukunftsgutscheinen sowie dem dort enthaltenen Programm „Fit für die Zukunft“ stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

 

Innovations- & Digitalisierungsförderung

Die Neu- bzw. Weiterentwicklung von Dienstleistungen, Produkten oder Produktionsverfahren sind für viele kleine und mittlere Unternehmen (KMU) essenziell um wettbewerbsfähig zu bleiben, jedoch durch ihre finanziellen und personellen Ressourcen oftmals begrenzt. Zahlreiche staatliche Förderprogramme unterstützen KMU dabei, ihre Innovations- und Digitalisierungsvorhaben anzugehen und umzusetzen. 

Das Förderprogramm „Mittelstand Innovativ & Digital“ unterstützt Innovations- und Digitalisierungsvorhaben Kleinst-, kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU) in Nordrhein-Westfalen. Produkte, Fertigungsverfahren und Dienstleistungen digital weiterzuentwickeln und die Innovationsfähigkeit der Unternehmen zu stärken, ist Ziel dieses Programms, des Ministeriums für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen. Dieses gliedert sich in drei Teilprogramme: der Assistenzförderung, der Gutscheinförderung, sowie der IT-Sicherheitsförderung.

Es gibt drei Varianten der Gutscheinförderung für projektbezogene externe Beratungs-, Entwicklungs- und Umsetzungsdienstleistungen:

  • Mittelstand Innovativ & Digital-Analyse
    Forschungseinrichtungen und Hochschulen unterstützen Unternehmen mit ihrer Expertise zunächst dabei, Vorhaben auf ihre Machbarkeit zu prüfen, Zukunftsthemenfelder zu analysieren, sowie geeignete Werkstoffe zu untersuchen. Anschließend können durch „Mittelstand Innovativ & Digital-Innovation“ neue Produkte, Fertigungsverfahren oder Dienstleistungen entwickelt werden. Die Förderhöhe beträgt max. 15.000€ (Bagatellgrenze: 4.000€). Die Förderquote beträgt für Kleinst-, kleine und mittlere Unternehmen 50%.

  • Mittelstand Innovativ & Digital-Digitalisierung
    Mit Hilfe einer externen Beratung können Unternehmen digitale Produkte, Dienstleistungen und Fertigungsverfahren (weiter-) entwickeln (Schwerpunkt a). Daneben kann Hard- und Software zu Digitalisierungszwecken innerbetrieblicher Prozesse angeschafft werden (Schwerpunkt b: z.B. spezifische Branchensoftwarelösungen wie CAD-, CAM-, BIM-Software; Dokumentenmanagementsoftware, Enterprise-Resource-Planning-Software, Waren- und Lagerwirtschaftssysteme). Die Förderhöhe beträgt max. 15.000€ (Bagatellgrenze: 4.000€). Die Förderquote beträgt für Kleinst-, kleine und mittlere Unternehmen 50%.

  • Mittelstand Innovativ & Digital-Innovation
    Neben dem Bau von Prototypen können innovative Produkte, Fertigungsverfahren und Dienstleistungen getestet, angepasst und weiterentwickelt werden. Hierfür müssen Analyseergebnisse aus einer im Vorfeld erstellten Studie vorliegen. Für diese Gutscheinvariante können ausschließlich Forschungseinrichtungen und Hochschulen beauftragt werden. Die Förderhöhe beträgt max. 40.000€ (Bagatellgrenze: 10.000€). Die Förderquote beträgt für Kleinst-, kleine und mittlere Unternehmen 50%.


Das Teilprogramm „Mittelstand Innovativ & Digital-Assistent/in“ unterstützt Kleinst- und kleine Unternehmen aus NRW dabei, durch die Anstellung von Hochschulabsolventinnen und -absolventen einen Technologie- und Wissenstransfer in das Unternehmen zu ermöglichen. Hierdurch können Innovations-, Digitalisierungs- und Nachhaltigkeitsprojekte umgesetzt werden.


Das TeilprogrammMID-Digitale Sicherheit“ unterstützt Kleinst-, kleine und mittlere Unternehmen dabei, Sicherheitslücken im Betrieb aufzudecken, zu beheben und damit resilienter gegenüber Cyberangriffen zu werden. Hierbei werden die Analyse des Ist-Zustandes der IT-Sicherheit sowie die Behebung der erkannten Schwachstellen (Schwerpunkt A), Schulungen der Mitarbeitenden im Bereich der digitalen Sicherheit (z.B. Fortbildung zum IT-Sicherheitsbeauftragten) (Schwerpunkt B) oder die Anschaffung von Software für den IT-Basisschutz (z.B. Anti-Viren-/Anti-Ransom-Software) (Schwerpunkt C) gefördert. Die Maßnahmen können miteinander beliebig kombiniert werden. Die Förderquote beträgt für Kleinst-, kleine und mittlere Unternehmen 50%. Die maximale Förderhöhe beträgt 15.000 Euro, die Mindestfördersumme 4.000 Euro.

Bei den MID-Gutscheinen sowie MID-Digitale Sicherheit wird das Antragsverfahren auf ein "Losverfahren" umgestellt. Hierzu müssen sich KMU fortlaufend für eine Teilnahme am Losverfahren registrieren. In regelmäßigen Abständen wird ein festgelegtes Kontingent an registrierten KMU ausgelost, die anschließend einen konkreten Förderantrag stellen können.

Bei Fragen steht Ihnen Herr Schevardo gerne zur Verfügung!

 

Starterpaket für klimaneutralen Mittelstand

Das Land Nordrhein-Westfalen unterstützt kleine und kleinste Unternehmen sowie Handwerksbetriebe des produzierenden Gewerbes (bis zu 49 Mitarbeitenden) bei der Planung und Umsetzung von Maßnahmen für eine klimaneutrale Produktion. Ziel ist, dass die Unternehmen ihren künftigen Energiebedarf klimaneutral decken können und gleichzeitig ihre Wettbewerbsfähigkeit erhalten bleibt. Das Starterpaket umfasst die nachfolgenden Bereiche:

Gefördert werden technisch-betriebswirtschaftliche Beratungen (mit schriftlichen Handlungsempfehlungen) zur klimaneutralen Transformation von Klein- und Kleinstunternehmen sowie Handwerksbetrieben des produzierenden Gewerbes (< als 50 Beschäftigten). Die Beratungen mit schriftlichen Handlungsempfehlungen dienen Klein- und Kleinstunternehmen als Einstieg in die nachhaltige Transformation der Produktions- und Geschäftsprozesse und müssen auf das zentrale Klimaschutzziel der Treibhausgasneutralität im Jahr 2045 ausgerichtet sein.

Ziele der Beratungen sind, grundsätzliche Möglichkeiten zur Ausschöpfung von Potentialen zur Steigerung der Energieeffizienz, zur Nutzung von Abwärme und zur Elektrifizierung bzw. zum Energieträgerwechsel im Betrieb zu identifizieren und diesbezügliche zentrale technologische und betriebswirtschaftliche Herausforderungen, geeignete Technologiepfade und entsprechende übergeordnete Maßnahmen im Zeitverlauf aufzuzeigen.

Es werden 65% der zuwendungsfähigen Ausgaben bis max. 10.000€ gefördert. Der förderfähige Tagessatz der Beratungspersonen ist auf maximal 1.500 Euro pro Beratungsperson und Tag beschränkt.

Der Antrag ist bei der Bezirksregierung Arnsberg vorab mit einem entsprechenden Angebot zu stellen. Die Beratung kann nach dem Erhalt des Zuwendungsbescheides beauftragt werden. Die Förderung kann je Unternehmen nur einmal in Anspruch genommen werden (Quelle: BezReg Arnsberg, 2022).

Photovoltaik

Das Land Nordrhein-Westfalen unterstützt u.a. Unternehmen mit den nachfolgenden Programmen bei dem Photovoltaikausbau.

Im Förderprogramm „progres.nrw – Klimaschutztechnik“ hat das Land NRW wieder die Antragstellung für Freiflächen-PV-Anlagen sowie Floating- und Agri-PV-Anlagen geöffnet.

Gefördert werden

  • Freiflächen-Photovoltaikanlagen mit und ohne Eigenversorgung
  • Floating-Photovoltaikanlagen, Agri-Photovoltaikanlagen

Förderfähig sind Anlagen ab 100 Kilowatt peak installierter Leistung, die während ihrer Nutzungsdauer keine Förderung nach dem Erneuerbaren-Energien-Gesetz in Anspruch nehmen. Zuwendungsfähig sind die Ausgaben für die Photovoltaikmodule, Wechselrichter, Unterkonstruktion und Montage sowie Kabel und Netzanschluss.

Ergänzend werden auch wieder Planungs- und Beratungsleistungen zur Vorbereitung von investiven Maßnahmen zur Errichtung oder Erweiterung von Freiflächen-Photovoltaikanlagen gefördert.

Hierunter fallen:

  • Machbarkeitsstudien
  • Potenzial- und Wirtschaftlichkeitsanalysen
  • Konzepterstellungen
  • Vorplanungsstudien
  • Erstellung von Umwelt- und Blendgutachten
  • Voruntersuchungen der Statik und Standsicherheit
  • Prüfungen des Netzanschlusses
  • Dienstleistungen zur Begleitung von Bauleitverfahren

Die Studien und Beratungen haben durch qualifizierte Beratende zu erfolgen.

Antragsberechtigte für die Errichtung von Anlagen sind:
Privatpersonen, Wohnungseigentümergemeinschaften, Gesellschaften bürgerlichen Rechts (soweit rechtsfähig) und Sozietäten, Freiberuflich Tätige, Unternehmen, einschließlich Einzelunternehmerinnen und Einzelunternehmer und kommunale Unternehmen, Kommunale Gebietskörperschaften, Gemeinde- und Zweckverbände und rechtlich unselbständige Eigenbetriebe von kommunalen Gebietskörperschaften, Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts, zum Beispiel Hochschulen, Kammern, Verbände und Stiftungen, Gemeinnützige Organisationen einschließlich Kirchen, Juristische Personen des Privatrechts, einschließlich Vereine, Parteien und Genossenschaften

Antragsberechtigte für Beratungsleistungen sind:
Städte, Gemeinden und Kreise sowie deren Zusammenschlüsse und Zweckverbände, Unternehmen, Private Hochschulen und Forschungseinrichtungen

Die Förderung erfolgt als Anteilfinanzierung.

  • Freiflächen-Photovoltaikanlagen ohne Eigenversorgung: maximal 20 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, maximale Förderung 500.000 Euro
  • Freiflächen-Photovoltaikanlagen mit Eigenversorgung: maximal 15 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, maximale Förderung 500.000 Euro
  • Floating-Photovoltaikanlagen, Agri-Photovoltaikanlagen mit/ohne Eigenversorgung: maximal 25 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, maximale Förderung 1.000.000 Euro
  • Planungs- und Beratungsleistungen für Städte, Gemeinden und Kreise und deren Zusammenschlüsse und Zweckverbände: maximal 90 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben; Förderhöchstgrenze 50.000 Euro. Finanzschwache Kommunen können bis zu 100 Prozent gefördert werden.
  • Planungs- und Beratungsleistungen für Unternehmen je nach Größe, private Hochschulen und Forschungseinrichtungen: maximal 70 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben; Förderhöchstgrenze 35.000 Euro

 

Elektromobilität

Der Bund und das Land Nordrhein-Westfalen unterstützen Unternehmen bei der Elektrifizierung ihrer Fahrzeuge und dem Ausbau ihrer Ladeinfrastruktur. Mit dem Landesprogramm „progres.nrw-Emissionsarme Mobilität“ soll der Ausbau der Elektromobilität in Nordrhein-Westfalen beschleunigt werden. Im Zuge dieses Programmes können u.a. natürliche Personen als freiberuflich Tätige und Einzelunternehmen, Personengesellschaften sowie Juristische Personen zu den nachfolgenden Themen eine Förderung erhalten:

  • Umsetzungskonzepte Elektromobilität

  • Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge

  • Netzanschlüsse für Ladeinfrastruktur

  • Elektrische Lastenfahrräder

Weitere Informationen zu diesen und weiteren Fördergegenständen, den Förderanträgen sowie dem Förderablauf finden Sie unter dem nachfolgenden Button.

Aktuelles & aktuelle Förderaufrufe*

Innovationswettbewerb GreenEconomy.IN.NRW

Mit dem Wettbewerb fördern Land und EU im Rahmen des EFRE/JTF-Programms NRW 2021-2027 die Entwicklung und Herstellung von umweltschonenden und ressourceneffizienten Spitzentechnologien in den Feldern Umweltwirtschaft, Circular Economy und Klimaanpassung.

Einreichungsfrist: 28.10.2024

Innovationswettbewerb Industrie.IN.NRW

Dieser unterstützt Wirtschaft und Wissenschaft, die Wertschöpfungskette von der Werkstofferzeugung bis hin zur -verwertung zu schließen. Ziel ist es, Potentiale in den Bereichen Werkstoffentwicklung, Produktionstechnologie, Produktionsprozesse sowie Produktinnovationen zu heben und so neue Perspektiven für die Industrie zu schaffen.

Einreichungsfrist: 31.10.2024

Ideas Powered for business SME Fund

Der Fonds „Ideas Powered for business SME Fund“ hat sich zum Ziel gesetzt, KMU mit Sitz in der EU dabei zu helfen, ihre Rechte am geistigen Eigentums zu schützen. Für Unternehmen bietet EUIPO somit die Gelegenheit, diverse Vermögenswerte wie zum Beispiel Marken, Design, Patente, Produkte und Verfahren vor unerlaubter Nutzung oder Raubkopien zu bewahren. Hierfür stehen zwei Gutscheinvarianten (IP Scan für Vorabdiagnosen von Rechten des Geistigen Eigentums/ Patentbezogene Tätigkeiten) zur Verfügung.

Einreichungsfrist der Vorschläge: 06.12.2024


*Hierbei handelt es sich um eine Auswahl an aktuellen Förderaufrufen!

Ihre Ansprechpartner zum Thema Fördermittel

DAVID SCHEVARDO

Projektleiter

Gründungsberatung, Fördermittelberatung, Kompetenzfeld Fachkräfte

02271 99499-15 dsc@wfg-rhein-erft.de

DR. SEBASTIAN MORITZ

Projektleiter

Kompetenzfeld Strukturwandel

02271 99499-16 smo@wfg-rhein-erft.de
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