FÖRDERMITTEL
gut beraten

FINANZIELLE UNTERSTÜTZUNG FÜR SIE.

Bei der Inanspruchnahme von Fördermöglichkeiten unterstützen wir insbesondere kleine und mittelständische Unternehmen. Wir helfen und beraten - bei der Vielzahl von Förderprogrammen - das Richtige für Ihr Unternehmen zu finden und vermitteln entsprechende Ansprechpartner.

Neben unserer Lotsenfunktion sind wir zudem als akkreditierte Beratungsstelle für verschiedene Förderprogramme Ihr Ansprechpartner, begleiten Sie von der Erstberatung bis hin zur Antragsstellung und stehen Ihnen bei Fragen danach gerne zur Verfügung. Unsere Beratung ist kostenfrei.

Förderung der beruflichen Weiterbildung

Der Bildungsscheck 2.0 ist ein staatliches Förderprogramm des Landes Nordrhein-Westfalen gemeinsam mit dem Europäischen Sozialfonds (ESF), das berufliche Weiterbildung von Beschäftigten und Berufsrückkehrenden finanziell unterstützt.

Das Ziel der Förderung ist die Verbesserung der beruflichen Kompetenzen und Chancen durch gezielte Weiterbildung. Es werden 50 % der Kurskosten bis maximal 500 Euro pro Person und Kalenderjahr gefördert.

Wer kann ihn beantragen?

  • Personen mit Wohnsitz in Nordrhein-Westfalen.

  • Zu versteuerndes Jahreseinkommen max. 50 000 Euro (bei gemeinsam veranlagten Ehepaaren max. 100 000 Euro)

  • Personen, für die kein Anspruch auf eine andere finanzielle Förderung besteht

Was wird gefördert?

  • Kosten für eine Weiterbildung, die einen Bezug zu dem aktuellen oder zukünftigen Beruf der antragstellenden Person aufweist

  • Nicht förderfähig: u.a. Coachings; der Besuch von Kongressen, Messen, Fachtagungen, Vorträgen etc.; der Erwerb von Führerscheinen für PKW oder Motorrad; Angebote, die der Erholung oder Gesundheitsprävention, der sportlichen oder künstlerischen Betätigung dienen

Wie erfolgt die Antragstellung?

  • Antrag muss vor Beginn der Weiterbildung online über das ESF-Portal gestellt werden

  • Nach Abschluss der Weiterbildung müssen im Portal folgende Unterlagen hochgeladen: ausgefülltes Teilnahmeformular, Rechnung der Weiterbildung, Einkommensnachweis (maximal zwei Jahre alter Steuerbescheid vom Finanzamt

  • Die antragstellende Person bezahlt die Weiterbildung zunächst vollständig, im Nachgang erfolgt die Auszahlung der Förderung

        

Förderung (nachhaltiger) unternehmerischer Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigung

Kleine und mittelständische Unternehmen sehen sich mit vielfältigen Herausforderungen konfrontiert: Ob der demographische Wandel, der technologische Fortschritt oder ein nachhaltiges, klima- und ressourcenschonendes Wirtschaften. Die zunehmende Orientierung nach den individuellen Bedürfnissen der Kunden sowie gesetzlichen Anforderungen erfordern Veränderungsprozesse im Unternehmen, um die Wettbewerbsfähigkeit auch künftig sicherzustellen.


fit_fuer_die_zukunft_logoMit dem Programm „Fit für die Zukunft“ werden Unternehmen und ihre Beschäftigten bei dem Übergang zu einer klimaneutralen Wirtschaft bzw. bei der Bewältigung dieser digitalen und ökologischen Transformation unterstützt. Mithilfe externer Beratung können Unternehmen, gemeinsam mit ihren Beschäftigten, in den Themenfeldern „Arbeitsorganisation“, „Personalentwicklung“, „Digitalisierung“ oder „Green Economy“ ihre Stärken und Schwächen ermitteln sowie betriebsspezifische Lösungen erarbeiten.

Ebenfalls sollen die Beschäftigten durch die Entwicklung einer Kompetenzentwicklungsstrategie im Veränderungsprozess unterstützt werden.


Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt werden:

  • Zielgruppe: Unternehmen (natürliche, juristische Person und Personengesellschaften) mit Sitz oder Arbeitsstätte in JTF-Gebietskulisse (u.a. im Rhein-Erft-Kreis) und mind. 1 Beschäftigten (Vollzeitäquivalent); der Programmfokus liegt auf kleine und mittelständische Unternehmen
  • Alle drei Kalenderjahre kann ein Unternehmen eine Beratung beantragen.
  • Förderkonditionen: 80% der Beratungskosten (von max. 1.123€/Beratungstag) von bis zu 15 Beratungstagen, max. 898,40€ pro Beratungstag bzw. max. Förderhöhe 13.476€ (seit 01.06.2025)
  • Die Beratung muss beteiligungs- und prozessorientiert durchgeführt werden

 

Ein Beratungsprogramm des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales im Rahmen des europäischen Just Transition Funds (JTF).

Die WFG ist akkreditierte Erstberatungsstelle. Vereinbaren Sie bitte vor Beginn der Beratungsmaßnahme einen Termin mit Frau Busch.

Innovations- & Digitalisierungsförderung

Die Neu- bzw. Weiterentwicklung von Dienstleistungen, Produkten oder Produktionsverfahren sind für viele kleine und mittlere Unternehmen (KMU) essenziell um wettbewerbsfähig zu bleiben, jedoch durch ihre finanziellen und personellen Ressourcen oftmals begrenzt. Zahlreiche staatliche Förderprogramme unterstützen KMU dabei, ihre Innovations- und Digitalisierungsvorhaben anzugehen und umzusetzen. 

 

Das Förderprogramm „Mittelstand Innovativ & Digital“ unterstützt Innovations- und Digitalisierungsvorhaben Kleinst-, kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU) in Nordrhein-Westfalen. Digitale Produkte, Sicherheit und Prozesse sowie die Einstellung von Hochschulabsolventen, die innovative Projekte im Betrieb umsetzen, ist Ziel dieses Programms des Ministeriums für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen.

Dieses gliedert sich in vier Teilprogramme: MID-Digitalisierung, MID-Assistent(in), MID-Digitale Sicherheit, MID-Digitale Prozesse.

Die Verfahren zur Gewährung der Zuwendungen sind grundsätzlich zweistufig ausgelegt und gliedern sich für die Teilprogramme MID-Digitalisierung und MID-Digitale Sicherheit in ein Losverfahren und den daran anschließenden Antrag auf die Förderung. Das Verfahren für das Teilprogramm MID-Assistent(in) gliedert sich in ein Wartesaalverfahren und den daran anschließenden Antrag auf die Förderung. Das Teilprogramm MID-Digitale Prozesse ist direkt beantragbar, jedoch nur solange ein aktueller Förderaufruf existiert.

MID-Digitalisierung
Das Teilprogramm fördert die (Weiter-)Entwicklung marktgängiger digitaler Produkte mit hohem Innovationspotenzial. Die Basis für diese Produkte bilden Schlüsseltechnologien wie Künstliche Intelligenz, maschinelles Lernen, Data Mining, Echtzeitverarbeitung oder AR/VR-Technologien. Dabei muss das geförderte Produkt eine konkrete Zielgruppe adressieren und eine realistische Marktverwertung erwarten lassen.
Der Zuschuss beträgt 50 % der förderfähigen Investitionskosten, max. 15.000 Euro. Die Bagatellgrenze beträgt 4.000 Euro.

MID-Assistent(in)
Das Teilprogramm fördert die Umsetzung von Innovations-, Nachhaltigkeits- und Digitalisierungsprojekten durch Hochschulabsolventinnen und -absolventen. Beispiele für Projekte sind die Entwicklung intelligenter Applikationen zur Unterstützung von Handwerk, Dienstleistung, Industrie und Handel, der Bau von Prototypen/Schnittstellen zu bestehenden Systemen oder auch die Konzeptionierung und Umsetzung von nachhaltigen und klimaneutralen Produkten, Prozessen und Produktionsverfahren. Das Teilprogramm richtet sich an Unternehmen mit bis zu 50 Angestellten, davon max. fünf mit akademischem Abschluss.
Die Zuschüsse betragen bis zu 48.000 Euro für Unternehmen ohne Mitarbeitende mit Hochschulabschluss bzw. bis zu 33.000 Euro Unternehmen mit max. fünf Mitarbeitenden mit Hochschulabschluss für die Einstellung einer/eines Hochschulabsolventin oder -absolventen für zwei Jahre.

MID-Digitale Sicherheit
Das Teilprogramm fördert Maßnahmen zur Steigerung der digitalen Sicherheit in Unternehmen. Diese beziehen sich auf drei sich ergänzende Schwerpunkte, die beliebig kombiniert werden können:
Schwerpunkt A: Analyse des IST-Zustandes in der Organisation: IT-Dienstleistungen durch ein externes auftragnehmendes Unternehmen
Schwerpunkt B: Faktor Mensch – nutzerorientierte Maßnahmen: Schulung und Fortbildung der Mitarbeitenden
Schwerpunkt C: Software und Hardware für den IT-Basisschutz: Erwerb von Antiviren-, Anti-Ransom- sowie Patch-Management-Softwarelösungen und Erwerb von Firewall-Lösungen bzw. entsprechender Lizenzen sowie deren Installation
Der Zuschuss beträgt 50 % der förderfähigen Investitionskosten, max. 15.000 Euro. Die Bagatellgrenze beträgt 4.000 Euro.

MID-Digitale Prozesse
Das Teilprogramm fördert externe Beratungen zur Analyse und Optimierung interner Geschäfts- und Produktionsprozesse. Die Beratung muss darauf abzielen, die Effizienz im Unternehmen durch die Digitalisierung von Abläufen zu steigern und die Einführung einer Softwarelösung vorzubereiten. Von der Förderung ausgenommen sind Software- und Lizenzkosten. Förderfähig sind ausschließlich folgende Beratungsleistungen:
1. IST-Analyse: Aufnahme und Dokumentation bestehender Prozessabläufe,
2. SOLL-Konzeption: Erarbeitung von optimierten digitalen Arbeitsabläufen,
3. Software-Auswahl: Unterstützung bei der Auswahl geeigneter Systeme sowie
4. Implementierungsbegleitung: fachliche Beratung während der Einführungsphase der Software.

Der Zuschuss beträgt bis zu 500 Euro pro Tagewerk über maximal 30 Beratungstage, max. 15.000 Euro.

Bitte beachten Sie die aktuellen Hinweise zur Öffnung/Schließung der einzelnen Teilprogramme.

Starterpaket für klimaneutralen Mittelstand

Das Land Nordrhein-Westfalen unterstützt kleine und kleinste Unternehmen sowie Handwerksbetriebe des produzierenden Gewerbes (bis zu 49 Mitarbeitenden) bei der Planung und Umsetzung von Maßnahmen für eine klimaneutrale Produktion. Ziel ist, dass die Unternehmen ihren künftigen Energiebedarf klimaneutral decken können und gleichzeitig ihre Wettbewerbsfähigkeit erhalten bleibt. Das Starterpaket umfasst die nachfolgenden Bereiche:

Gefördert werden technisch-betriebswirtschaftliche Beratungen (mit schriftlichen Handlungsempfehlungen) zur klimaneutralen Transformation von Klein- und Kleinstunternehmen sowie Handwerksbetrieben des produzierenden Gewerbes (< als 50 Beschäftigten). Die Beratungen mit schriftlichen Handlungsempfehlungen dienen Klein- und Kleinstunternehmen als Einstieg in die nachhaltige Transformation der Produktions- und Geschäftsprozesse und müssen auf das zentrale Klimaschutzziel der Treibhausgasneutralität im Jahr 2045 ausgerichtet sein.

Ziele der Beratungen sind, grundsätzliche Möglichkeiten zur Ausschöpfung von Potentialen zur Steigerung der Energieeffizienz, zur Nutzung von Abwärme und zur Elektrifizierung bzw. zum Energieträgerwechsel im Betrieb zu identifizieren und diesbezügliche zentrale technologische und betriebswirtschaftliche Herausforderungen, geeignete Technologiepfade und entsprechende übergeordnete Maßnahmen im Zeitverlauf aufzuzeigen.

Es werden 65% der zuwendungsfähigen Ausgaben bis max. 10.000€ gefördert. Der förderfähige Tagessatz der Beratungspersonen ist auf maximal 1.500 Euro pro Beratungsperson und Tag beschränkt.

Der Antrag ist bei der Bezirksregierung Arnsberg vorab mit einem entsprechenden Angebot zu stellen. Die Beratung kann nach dem Erhalt des Zuwendungsbescheides beauftragt werden. Die Förderung kann je Unternehmen nur einmal in Anspruch genommen werden (Quelle: BezReg Arnsberg, 2022).

Elektromobilität

Der Bund und das Land Nordrhein-Westfalen unterstützen Unternehmen bei der Elektrifizierung ihrer Fahrzeuge und dem Ausbau ihrer Ladeinfrastruktur. Mit dem Landesprogramm „progres.nrw-Emissionsarme Mobilität“ soll der Ausbau der Elektromobilität in Nordrhein-Westfalen beschleunigt werden. Im Zuge dieses Programmes können u.a. natürliche Personen als freiberuflich Tätige und Einzelunternehmen, Personengesellschaften sowie Juristische Personen zu den nachfolgenden Themen eine Förderung erhalten:

  • Umsetzungskonzepte Elektromobilität
  • Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge
  • Netzanschlüsse für Ladeinfrastruktur
  • Elektrische Lastenfahrräder

Weitere Informationen zu diesen und weiteren Fördergegenständen, den Förderanträgen sowie dem Förderablauf finden Sie unter dem nachfolgenden Button.

Aktuelles & aktuelle Förderaufrufe*

Bildungsscheck 2.0

Mit dem Bildungsscheck 2.0, finanziert aus Mitteln des Landes Nordrhein-Westfalen sowie des Europäischen Sozialfonds, wird berufliche Weiterbildung von Personen mit Wohnsitz in NRW und einem zu versteuernden Jahreseinkommen von max. 50.000 Euro (bei zusammen veranlagten Ehepaaren max. 100.000 Euro) gefördert.

Die Antragstellung kann 1x pro Kalenderjahr erfolgen. Die Förderung beträgt 50 % der in der Rechnung ausgewiesenen Gesamtausgaben der beruflichen Weiterbildung, bis max. 500 Euro. Ausgaben für eventuell anfallende Fahrten und Unterbringung sind nicht förderfähig.

Die Antragstellung erfolgt über das ESF-Portal und beginnt mindestens einen Tag vor Beginn der Weiterbildung. 

 

NRW.BANK.Impuls KI: Neue Förderung für den KI-Einstieg

Mit dem neuen Förderprogramm NRW.BANK.Impuls KI unterstützt die NRW.BANK kleine und mittlere Unternehmen in NRW bei der Entwicklung und Erprobung von KI-Systemen.
Gefördert werden externe Beratungsleistungen zur Entwicklung einer KI-Strategie sowie Testprojekte für konkrete KI-Lösungen. Unternehmen können dabei einen Zuschuss von bis zu 25.000 Euro erhalten bzw. 50 % der förderfähigen Ausgaben.
Die Antragstellung ist ab dem 17. August 2026 über das Kundenportal der NRW.BANK möglich.


*Hierbei handelt es sich um eine Auswahl an aktuellen Förderaufrufen!

Ihre Ansprechpartner zum Thema Fördermittel

ANTONIA BUSCH

Projektleiterin

Standortberatung, Gründungs- und Fördermittelberatung,


02271 99499-18 abu@wfg-rhein-erft.de

DR. SEBASTIAN MORITZ

Projektleiter

Kompetenzfeld Strukturwandel

02271 99499-16 smo@wfg-rhein-erft.de
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