Die Datenschutz-Grundverordnung und das unternehmerische Tagesgeschäft
Was ändert sich ab dem 25. Mai? Was müssen Unternehmen beachten im Umgang mit personenbezogenen Daten? In wie weit verändert sich das unternehmerische Tagesgeschäft?
Mit diesen Fragen setzten sich Unternehmerinnen und Unternehmer im Rhein-Erft-Kreis auf Einladung der Wirtschaftsförderung Rhein-Erft GmbH (WFG) auseinander. Die neue europäische Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) hat die Regeln zur Verarbeitung personenbezogener Daten EU-weit vereinheitlicht. Dadurch soll der Schutz dieser Daten innerhalb der Europäischen Union sichergestellt werden und gleichzeitig der freie Datenverkehr innerhalb des europäischen Binnenmarktes gewährleistet werden. „Die Unternehmerinnen und Unternehmer zu informieren und für das Thema zu sensibilisieren ist uns wichtig. Bei Nichtbeachtung der neuen Regelungen können hohe Bußgelder verhängt werden“, so Prof. Dr. Beate Braun, Geschäftsführerin der WFG. Sie ist froh, dass mit Rechtsanwältin Friederike Scholz aus Köln, eine echte Expertin auf dem Gebiet, als Referentin gewonnen werden konnte. Vieles wird in den Unternehmen schon umgesetzt und jedes Unternehmen muss für sich prüfen, welche Verfahrensweisen an das dann geltende Recht anzupassen sind. „Ein komplexes, trockenes Thema - kompakt, präzise und verständlich präsentiert – klasse!“, fasst ein Teilnehmer das unisono positive Feedback zusammen. Aufgrund der hohen Nachfrage findet eine weitere Informations-Veranstaltung am Donnerstag, 05.04.2018, 15:45 Uhr im BusinessCenter Frechen (Bonnstraße 59 – 61, 50226 Frechen) sowie am 19.04.2018, 15:45 Uhr in der Gelben Villa (Nußalle 27, 50354 Hürth-Kendenich) statt. Anfragen unter Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. .
Weitere Informationen:
HANS-JOSEF THIESEN
Projektleiter
Kompetenzfeld Digitalisierung
02271 99499-14