
WFG AKTUELL

Neues Programm mildert Folgen der Corona-Krise für wachstumsorientierte Gründer und Jungunternehmer.
Die Corona-Krise und die mit ihr verbundenen Prozesse sind sehr dynamisch. Die NRW.BANK hat in Abstimmung mit dem Land bereits zahlreiche Änderungen bestehender Programme umgesetzt. Darüber hinaus arbeitet sie intensiv an neuen programmbezogenen Hilfsmaßnahmen.
Eine dieser neuen Hilfsmaßnahmen ist das „NRW.Start-up akut“. Sie richtet sich an junge, innovative, wachstumsorientierte Unternehmen (nicht älter als 36 Monate), die nachweislich von der Corona-Krise betroffen sind. Dadurch ist diese neue Hilfsmaßnahme der NRW.Bank im Gegensatz zu anderen Hilfsprogrammen auch gerade erst frisch gegründeten Unternehmen zugänglich. Mit der neuen Hilfsmaßnahme können genau diese Jungunternehmen Maßnahmen finanzieren, die im Zusammenhang mit der Unternehmensgründung oder dem -wachstum stehen.
Die Hilfsmaßnahme bietet Zugang zu Kapital in einer Höhe von 15.000 € bis 200.000 € in Form eines Wandeldarlehens. Die Laufzeit des Darlehens beträgt 6 Jahre. Das Darlehen ist jederzeit ohne Vorfälligkeitsentschädigung rückzahlbar. Es ist endfällig oder kann mit Eintritt eines neuen Investors in Eigenkapital umgewandelt werden. Mit dieser Hilfsmaßnahme werden Jungunternehmen in der akuten Krise nicht durch Zins- und Tilgungszahlungen belastet.
Nähere Informationen wie auch den Antragsvordruck finden Sie unter: https://www.nrwbank.de/de/foerderlotse-produkte/nrw-start-up-akut/16008/nrwbankproduktdetail.html